Beschlussfassung über die Bestätigung des in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 zu TOP 1 gefassten Beschlusses über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 hat die Hauptversammlung Herrn Dr. Christian Becker, Rechtsanwalt, München, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Gegen diesen Beschluss hat die Aktionärin Flinspach Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist derzeit vor dem Landgericht München, Kammer für Handelssachen rechtshängig.
Um Rechtssicherheit herzustellen, schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:
| |
„Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 zu TOP 1 der Tagesordnung (Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds) gefasste Beschluss über die Wahl von Herrn Dr. Christian Becker zum Mitglied des Aufsichtsrats mit dem Inhalt
| |
„Herr Dr. Christian Becker ist bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 30. April 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.“
|
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“
|
|