Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Freitag, 1. August 2014

"Am 9. Mai 2014 hat die MBB Clean Energy AG auf ihrer Webseite Investoren über Verzögerungen bei der Auszahlung von fälligen Zinsen für eine Anleihe (MBB Clean Energy Bond) informiert", so die Stellungnahme von Clearstream. Es gehe hierbei um zwei Tranchen der Anleihe, die von der Gesellschaft im April 2013 (Emissionsvolumen bis zu 300 Mill. Euro) und Dezember 2013 (Emissionsvolumen bis zu 500 Mill.) emittiert worden seien. Die Clearstream Banking AG habe keinerlei Kenntnis darüber, dass es im Rahmen der Emission und in der Folge von Seiten des Emittenten oder von Seiten der Investoren Beanstandungen gegeben habe. Gleichwohl sei mittlerweile aus den Medien bekannt, dass es zwischen der Gesellschaft und einzelnen Investoren zu rechtlichen Auseinandersetzungen komme, die außerhalb des Einflussbereichs der Clearstream Banking AG lägen. Die MBB Clean Energy AG berufe sich in einem Informationsschreiben vom 5. Juni 2014 unter Bezugnahme auf zwei Rechtsgutachten darauf, dass die Globalurkunde unwirksam sei, um die Gültigkeit der Emission in Frage zu stellen. Der Sachverhalt werde derzeit von der Clearstream Banking AG geprüft, und die rechtlichen Implikationen würden erörtert.

vielleicht interessant? Bericht aus der Böz vom letzten Mittwoch (30.07.)

[I

MBB Clean Energy sorgt nur noch für Kopfschütteln

Mittelstandsanleiheemittent irritiert Anleger - Affäre um ausgefallene Zinszahlung eine Abfolge von Absurditäten - Clearstream bemüht sich um eine "adäquate Lösung" 


Mit der MBB Clean Energy sorgt wieder einmal ein Mittelstandsanleiheemittent für negative Schlagzeilen. Das mit einem Investment-Grade-Rating dekorierte Unternehmen hat im Frühjahr die erste Zinszahlung ausfallen lassen, mit der Begründung, unberechtigte Zinsansprüche nicht bedienen zu wollen. Zudem hat es die Globalurkunde seiner Emissionen aufgrund eines Formfehlers für ungültig erklärt. Nach Informationen der Börsen-Zeitung arbeitet Clearstream an einer Lösung, durch die die mit Absurditäten gespickte Affäre für die Anleger glimpflich ausgehen könnte.

Von Kai Johannsen und Christopher Kalbhenn, Frankfurt

Börsen-Zeitung, 30.7.2014

Das Segment der Mittelstandsanleihen sorgt hierzulande immer wieder für negative Schlagzeilen. Allzu oft war schon von Pleiten, Pech und Pannen die Rede angesichts von nicht kapitalmarktreifen Unternehmen und später folgenden Ausfällen. Irritiert blicken die Anleger nun auf einen weiteren Fall, und zwar auf den von MBB Clean Energy. Vor knapp drei Monaten wurde die erste Zinszahlung nicht geleistet. Seitdem überschlagen sich die Ereignisse. Anschuldigungen, Dementis und neuerliche Vorwürfe vernebeln die Sicht auf die Sachlage. Aber auch schon in der Zeit davor lassen sich nicht alle Entwicklungen bei dem im Bereich Windkraft tägigen Unternehmen - zumindest waren solche Aktivitäten mal geplant - immer ganz genau nachvollziehen. Am Ende bleiben für die Investoren Fragen über Fragen, und zwar nicht nur nach dem Verbleib des Geldes. Aufklärung tut not. Aber der Reihe nach.

Die im März 2012 gegründete MBB Clean Energy (im Folgenden MBB) verfolgt nach eigenen Angaben das Ziel, einer der führenden Erzeuger sauberer Energie Deutschlands zu werden. Als ein international tätiger Investor setzt das Unternehmen ausschließlich auf den Ankauf und Betrieb bereits bestehender Energieanlagen mit gesichertem Netzanschluss und planbaren Cash-flows. Die Projektierung und der Bau solcher Anlagen werden von dem Unternehmen nicht durchgeführt, so ist es auf der Webseite von MBB nachzulesen. Um die Projektkäufe zu finanzieren, startete MBB im April vergangenen Jahres eine Anleiheemission. Dafür besorgte sich das Unternehmen ein Emissionsrating bei Creditreform. Die Ratinganalysten wiesen in dem Ratingbericht zwar auf Risiken hin, kamen insgesamt aber zu einer recht moderaten bis guten Einschätzung: "Unsere Erkenntnisse im Rahmen der Analyse der Emission zeigen jedoch insgesamt, dass das Geschäftsmodell, die vorgelegten Geschäftsplanungen, das geschaffene Sicherungskonstrukt als auch die Gesamtkonstruktion der Anleihe eine Bedienung der Gläubigeransprüche gewährleisten sollten. Unter Beachtung der genannten Risikogrößen beurteilen wir die Emission der Inhaber-Teilschuldverschreibungen der MBB Clean Energy (...) mit einem Rating von BBB. Die Emission weist somit eine stark befriedigende Bonität auf." Creditreform, die im Segment der deutschen Mittelstandsanleihen viele Ratings vergibt, beurteilte das Unternehmen, das keine Mitarbeiter beschäftigte, auf der Grundlage von Planungen. Hervorgehoben wurde dabei auch das Sicherungskonzept für die Anleihe. So heißt es im Wertpapierprospekt vom 8. April 2013, dass das Unternehmen für spezielle, am konventionellen Versicherungsmarkt nicht oder nur schwer versicherbare Risiken, die Einfluss auf den Cash-flow der Gesellschaft haben könnten, eine Finanzierungsrückversicherung abgeschlossen hat. Hierbei handelt es sich um die Finite Risk Solution (Finite-Versicherung, die den durch die Allianz Risk Transfer abgesicherten Aufbau eines Entschädigungsfonds über 115 Mill. Euro über sechs Jahre, was der Laufzeit der Anleihe entspricht, umfasste). Abgesichert wurden dabei Risiken aus dem Einfluss von Wind- und Sonnenverhältnissen auf den Ertrag, politische Auswirkungen auf den Ertrag, Auswirkungen der Änderungen der Einspeisetarife auf den Ertrag und der Ausgleich von Einschränkungen im Rahmen der konventionellen technischen Versicherungen wie z. B. Selbstbehalte und Höchstentschädigungsgrenzen. Creditreform sprach im Ratingurteil von einem "umfangreichen Sicherungskonzept", wies zugleich aber auf Folgendes hin: "Zum Ratingzeitpunkt lagen uns die Versicherungsbedingungen zwischen der MBB und der Allianz sowie ergänzende Dokumente bezgl. der Versicherung lediglich im Entwurf vor. Wir gehen daher in unserem Ratingurteil von den uns kommunizierten Versicherungsbedingungen (vor allem in Bezug auf die versicherten Risiken und die Deckungshöhe) aus."

Am 22. April 2013 und damit zwei Tage vor dem Zeichnungsstart der Anleihe gibt es einen Nachtrag zum Wertpapierprospekt. Darin werden sämtliche Aspekte zur Finite-Versicherung (Entschädigungsfonds) neu formuliert. Es wird festgehalten, dass eine derartige Versicherung gar nicht abgeschlossen wurde. Nun wird die Formulierung verwandt, dass eine solche Versicherung beabsichtigt ist. Des Weiteren wird festgehalten, dass das Risiko besteht, dass es nicht zu einem Abschluss einer derartigen Versicherung kommen könnte. Als Anleger kann man zu diesem Zeitpunkt schon hellhörig werden. Ende September 2013 teilt MBB mit, dass sie einen Rahmenvertrag hinsichtlich einer Finite-Versicherung entsprechend den Kriterien im Treuhandvertrag von April 2013 abgeschlossen hat. Das im Prospekt vorgesehene Versicherungskonzept könne damit nach Ansicht der Emittentin umgesetzt werden.

Nur 13 Mill. Euro gezeichnet

Bei der Anleiheemission wird ein Volumen von 300 Mill. Euro angestrebt. Letzten Endes berichtet das Unternehmen von einem platzierten Emissionsvolumen in Höhe von 72 Mill. Euro. In für gewöhnlich in diesen Dingen gut unterrichteten Kreisen wird diese Summe aber in Zweifel gezogen. Die Rede ist von gezeichneten Anleihen im Volumen von rund 13 Mill. Euro.

Im Oktober 2013 berichtet MBB, dass Kaufverträge für den Erwerb von drei Solarparks auf Sizilien unterzeichnet wurden. Verkäufer sei der global agierende US-Maschinenbaukonzern Dresser-Rand. Angaben über die Höhe der Kaufpreise gibt es allerdings nicht. Ob der Kaufabschluss tatsächlich vollzogen wurde, können Anleger nicht nachvollziehen, da der Halbjahresbericht, der für Februar/März dieses Jahres angekündigt war, bislang immer noch nicht verfügbar ist. Dann wird es geraume Zeit sehr ruhig um MBB.

Für Aufsehen sorgt das Unternehmen Anfang Mai dieses Jahres. Die erste Kuponzahlung steht am 6. Mai an. Einen Tag zuvor teilt das Unter-nehmen unter der Überschrift "MBB Clean Energy verhindert Anleger-schaden" mit, dass die Zinszahlung aus technischen Gründen verschoben wurde. In der Mitteilung heißt es, dass für die anstehenden Zinszahlungen von neu ausgegebenen Schuldverschreibungen Verzichtserklärungen und Verpflichtungen hierzu vereinbart wurden. Da diese Verzichtserklärungen aus wertpapiertechnischen Gründen bisher nicht umgesetzt werden konnten, habe MBB die Zinszahlung für die Berechtigten auf ein Treuhandkonto zwischengebucht, um einen etwaigen Schaden von der Gesellschaft und den Anleihegläubigern abzuwenden. Die Anleihe wurde vom Handel ausgesetzt. Die Aussetzung dauert aktuell an. Für die Anleiheinhaber bedeutet das, dass sie überfällige Zinsen nicht erhalten und sie das betreffende Papier auch nicht zu Geld machen können.

Die Mitteilung über die Verschiebung der Zinszahlung sorgte bei den Anlegern zunächst für Stirnrunzeln: Warum wurde zwischen berechtigten und unberechtigten Anleihegläubigern unterschieden? Das versuchte MBB wenige Tage später aufzuklären. In der Erklärung heißt es, dass internationale Großinvestoren in den MBB-Bond eingestiegen seien. Mit diesen Investoren seien entsprechende Verträge geschlossen worden, die u.a. einen Zinsverzicht für das erste Laufzeitjahr beinhalteten. Die erforderlichen Unterlagen der korrespondierenden Banken seien nicht rechtzeitig vor dem Zinstermin bei der abwickelnden Clearstream eingegangen. Das Geld für die fällige Zinszahlung habe MBB in vollem Umfang auf einem Treuhandkonto bereitgestellt. Des Weiteren heißt es bei MBB, dass die geschilderten wertpapiertechnischen Probleme auch Auswirkungen auf einige depotführenden Banken gehabt hätten. Die Mitteilung über die Aussetzung der Zinszahlung habe nicht rechtzeitig verarbeitet werden können, so dass eine Zinsgutschrift für Depotkunden erfolgte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) schaltet sich ein. Es geht um mögliche Marktmanipulation im Zusammenhang mit der Anleiheemission.

Überhöhtes Emissionsvolumen

Die Rechtsanwaltskanzlei Göddecke, die betroffenen Anlegern Beratung und Vertretung offeriert, schaltet sich im Mai ein und liefert eine mögliche Erklärung dafür, warum bei MBB zwischen berechtigten und unberechtigten Gläubigern unterschieden wird. Göddecke bezieht sich auf nicht näher spezifizierte Berichte, wonach MBB in erheblichem Umfang Anleihen an Investoren geliefert haben soll, die allerdings nicht das entsprechende Kapital an das Unternehmen gezahlt haben sollen. Hierdurch kam es laut Göddecke zu einem tatsächlich nicht vorhandenen, weit überhöhten Emissionsvolumen. Die Erfolgsgeschichte einer so umfangreich geglückten, aber künstlich aufgeblasenen Emission könnte Anleger dazu verleitet haben, in die Anleihe des jungen Unternehmens zu investieren, so die Anwälte weiter. Ferner könnten laut Göddecke Platzierungsmeldungen falsch sein.

Hier decken sich dargestellte Sachverhalte mit Informationen der Börsen-Zeitung. Auf der Webseite des Unternehmens findet sich unter den Downloads zur Anleihe des Unternehmens ein sogenanntes Produktinformationsblatt, das im Übrigen auch in englischer Sprache bereitgestellt wird. In diesem Produktinformationsblatt wird auf die Erhöhung des Nominalwerts der Globalurkunde auf bis zu 800 Mill. Euro von ursprünglich bis zu 300 Mill. Euro hingewiesen. Das Dokument trägt kein Datum. Nach Informationen dieser Zeitung wurde die Erhöhung des Volumens in der Globalurkunde bereits im Dezember 2013 bei Clearstream eingereicht, also weit vor dem ersten Zinszahlungstermin Anfang Mai dieses Jahres. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass MBB mit den Investoren schon 2013 in Kontakt stand und diese Anleger 500 Mill. Euro an Fremdkapital zumindest signalisiert, wenn nicht gar diese konkrete Höhe an Fremdmitteln MBB zugesagt haben. In Medienberichten ist die Rede davon, dass diese Zusagen im laufenden Jahr erfolgt sind.

Nach Informationen dieser Zeitung wurden auch Anleihen an diese neuen Investoren übertragen/ausgehändigt, und MBB soll auf den Gegenzug - nämlich die Überweisung des angekündigten/zugesicherten Kapitalbetrages - Wochen und Monate gewartet haben. Bei Finanzexperten sorgt das allerdings für Kopfschütteln und Sprachlosigkeit. Warum wird der gesamte Vorgang nicht einfach rückgängig gemacht? Wenn ein Investor nicht wie gefordert für das Anleiheinvestment zahlt, d.h. den Kaufpreis für die Anleihe überweist, die Anleiheübertragung buch-halterisch aber schon über die Bühne ist, warum wird der Vorgang dann nicht rückgängig gemacht bzw. storniert? Der Anleger ist schließlich seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen und hält die Anleihe zu Unrecht. Somit könnten unberechtigte Anleiheinhaber dauerhaft doch gar nicht entstehen. In Finanzkreisen kann man sich ein derartiges Vorgehen - wie von MBB in dieser Angelegenheit - nicht erklären.

Ende Mai beantragt MBB für ihre Anleihe eine Segmentveränderung. Das Listing im Entry Standard der Frankfurter Börse wird für Anfang Juli gekündigt. Die Notierung an den Börsenplätzen Düsseldorf, Berlin und Hamburg/Hannover bleibt hingegen unberührt.

Anfang Juni sorgen die nächsten Nachrichten für Verwirrung. MBB teilt mit, dass die Globalurkunde der Anleihe unwirksam ist. Zu diesem Ergebnis kämen zwei unabhängige Rechtsgutachten. Die Ansprüche der berechtigten Gläubiger würden bedient. Die Zinsen seien auf einem Treuhandkonto hinterlegt. Das ist der gesamte Inhalt der entsprechenden MBB-Mitteilung.

Formvorschriften nicht erfüllt

Dies entspricht nach Informationen der Börsen-Zeitung den Tatsachen. Bei der Globalurkunde des MBB Clean Energy Bonds wurden Formvorschriften nicht erfüllt, so dass sie tatsächlich als unwirksam gilt. Allerdings stellt sich die Frage, warum MBB erst jetzt und ausgerechnet nach der Nichtzahlung der Zinsen die Anleger mit diesem Umstand konfrontiert. Die Globalurkunde trägt nur eine Unterschrift, und zwar die des MBB-Vorstands Eckhart Misera. Notwendig sind bei der vorliegenden Globalurkunde die Unterschriften von zwei Zeichnungsberechtigten. Die Globalurkunde wurde über das Bankhaus Gebrüder Martin bei dem Verwahrer Clearstream eingereicht. Clearstream hat nach Informationen dieser Zeitung bereits bei der Erstemission 2013 darauf hingewiesen, dass diese Formvorschrift nicht eingehalten wurde. Das Bankhaus Gebrüder Martin soll seinerseits wieder darauf verwiesen haben, dass es bei MBB nur einen Zeichnungsberechtigten gebe und somit keine zweite Unterschrift geleistet werden könne. Offenkundig ist man der Sache in den Folgemonaten aber nicht nachhaltig nachgegangen.

Bemerkenswert ist allerdings, dass der Umstand gleich noch ein zweites Mal auftrat. Denn auch bei der anschließenden Erhöhung des Emissionsvolumens aufgrund der interessierten internationalen Großanleger um 500 auf 800 Mill. Euro musste die Globalurkunde unterschrieben werden, und zwar von zwei Zeichnungsberechtigten des Unternehmens. Auch bei dieser Aufstockung unterschrieb nach Informationen dieser Zeitung nur Misera. Diese Urkunde traf im Dezember erneut via Bankhaus Gebrüder Martin bei Clearstream ein. Clearstream soll wiederum darauf aufmerksam gemacht haben, dass die Formvorschriften abermals nicht eingehalten wurden und somit das Dokument unwirksam sei. Das Bankhauses Gebrüder Martin verwies selbst erneut auf den Umstand, dass es nur eine zeichnungsberechtigte Person bei MBB gebe. MBB selbst erklärt die Urkunde aber erst im Juni 2014 für unwirksam. Es stellt sich für die Investoren nun aber auch die Frage, warum Clearstream diesen Vorgang so lange hat schleifen lassen und sich nicht mit Nachdruck darum gekümmert hat, wenn bei einem Emissionsprozess Dokumente unwirksam sind. Das kann schließlich weitreichende Folgen haben. Es ist im Übrigen durchaus möglich, dass bei einer Anleiheemission auch eine Globalurkunde zum Einsatz kommt, die mit nur einer Unterschrift eines Zeichnungsberechtigten Gültigkeit besitzt, und somit die formalen Vorschriften hier hätten eingehalten werden können.

"Am 9. Mai 2014 hat die MBB Clean Energy AG auf ihrer Webseite Investoren über Verzögerungen bei der Auszahlung von fälligen Zinsen für eine Anleihe (MBB Clean Energy Bond) informiert", so die Stellungnahme von Clearstream. Es gehe hierbei um zwei Tranchen der Anleihe, die von der Gesellschaft im April 2013 (Emissionsvolumen bis zu 300 Mill. Euro) und Dezember 2013 (Emissionsvolumen bis zu 500 Mill.) emittiert worden seien. Die Clearstream Banking AG habe keinerlei Kenntnis darüber, dass es im Rahmen der Emission und in der Folge von Seiten des Emittenten oder von Seiten der Investoren Beanstandungen gegeben habe. Gleichwohl sei mittlerweile aus den Medien bekannt, dass es zwischen der Gesellschaft und einzelnen Investoren zu rechtlichen Auseinandersetzungen komme, die außerhalb des Einflussbereichs der Clearstream Banking AG lägen. Die MBB Clean Energy AG berufe sich in einem Informationsschreiben vom 5. Juni 2014 unter Bezugnahme auf zwei Rechtsgutachten darauf, dass die Globalurkunde unwirksam sei, um die Gültigkeit der Emission in Frage zu stellen. Der Sachverhalt werde derzeit von der Clearstream Banking AG geprüft, und die rechtlichen Implikationen würden erörtert.

Immerhin können die MBB-Anleger nun möglicherweise auf einen für sie glimpflichen Ausgang der Geschichte hoffen. Denn es kommt Bewegung in die Sache, wie aus einer Kundenmitteilung von Clearstream, die der Börsen-Zeitung vorliegt, hervorgeht. "Wir möchten Sie hiermit informieren, dass wir im engen Kontakt mit dem emissionsbegleitenden Institut des Emittenten stehen, um eine adäquate Lösung zu finden", heißt es dort. "Bitte seien Sie versichert, dass Clearstream alle Maßnahmen im Rahmen ihres Zuständig- und Verantwortlichkeitsbereiches unternimmt, um diese Angelegenheit schnellstmöglich zu klären."


Börsen-Zeitung, 30.07.2014, Autor Kai Johannsen und Christopher Kalbhenn, Frankfurt,
][/I]

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen