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Sonntag, 10. Juli 2016

Welche Rolle hat Becker bei der Emission der MBB Drecks Energy "Anleihe" gespielt.....// Herr Dr. Christian Becker ist bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 30. April 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.“

 

MBB Clean Energy AG

Ottobrunn

AG München, HRB 198284

Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
am 31. Oktober 2013

Die Aktionäre der MBB Clean Energy AG („Gesellschaft“) werden hiermit zu der

am Donnerstag, den 31. Oktober 2013 um 10:00 Uhr
in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,
Willy-Messerschmitt-Straße 1, 85521 Ottobrunn,

stattfindenden außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen. Einlass ist ab 9:30 Uhr.

Tagesordnung

TOP 1
Bestellung des Abschlussprüfers für das am 30. April 2013 beendete Geschäftsjahr
Der Aufsichtsrat schlägt vor, die WS Sczesny und Partner Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Gögginger Str. 44, 86159 Augsburg, zum Abschlussprüfer für das am 30. April 2013 beendete Geschäftsjahr zu bestellen.
TOP 2
Beschlussfassung über die Bestätigung des in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 zu TOP 1 gefassten Beschlusses über die Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitgliedes
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 hat die Hauptversammlung Herrn Dr. Christian Becker, Rechtsanwalt, München, zum Mitglied des Aufsichtsrats gewählt.
Gegen diesen Beschluss hat die Aktionärin Flinspach Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG Anfechtungsklage erhoben. Die Klage ist derzeit vor dem Landgericht München, Kammer für Handelssachen rechtshängig.
Um Rechtssicherheit herzustellen, schlägt der Aufsichtsrat vor, folgenden Bestätigungsbeschluss zu fassen:
 
„Der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juli 2013 zu TOP 1 der Tagesordnung (Wahl eines neuen Aufsichtsratsmitglieds) gefasste Beschluss über die Wahl von Herrn Dr. Christian Becker zum Mitglied des Aufsichtsrats mit dem Inhalt
 
Herr Dr. Christian Becker ist bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung für das am 30. April 2017 endende Geschäftsjahr beschließt, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.“
wird gemäß § 244 Satz 1 AktG bestätigt.“

Ottobrunn, im September 2013
MBB Clean Energy AG
Der Vorstand

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