I. Vertragsbeziehungen bei Anleiheemissionen
Rdn. | |
1. Einführung | 228 |
2. Rechtsbeziehungen im Emissionsgeschäft im Überblick | 230 |
a) Rechtsbeziehung zwischen dem Emittenten und den Emissionsbanken | 231 |
b) Rechtsbeziehung zwischen den Emissionsbanken | 238 |
c) Rechtsbeziehung zwischen dem Emittenten und den Anlegern | 242 |
d) Rechtsbeziehungen zwischen den Emissionsbanken und den Anlegern | 246 |
1. Einführung
228
Die Form und der Umfang der rechtlichen Dokumentation, die bei der Durchführung einer Anleiheemission entsteht, hängt grundsätzlich von der Art der Platzierung der betreffenden Schuldverschreibungen ab. Nach der Art der Platzierung können zwei Formen von Anleiheemissionen unterschieden werden, nämlich Eigenemissionen und Fremdemissionen. Von einer Eigenemission – auch Direktplatzierung genannt – ist die Rede, wenn sich der Emittent direkt an die Investoren wendet und unmittelbar am Primärmarkt agiert. Kreditinstitute als Zwischenhändler werden bei Eigenemissionen in der Regel nicht eingeschaltet.349 Insbesondere Kreditinstitute, die über eine eigene Absatzorganisation verfügen, begeben üblicherweise Eigenemissionen.350 Bei einer Fremdemission – auch als mittelbare Platzierung bezeichnet – bedient sich der Emittent bei der Gestaltung der Emission und Platzierung der Schuldverschreibungen bei den Anlegern einer Emissionsbank oder eines Konsortiums von Emissionsbanken (Emissionskonsortium);351 insoweit sind die Emissionsbanken die ersten Nehmer der Schuldverschreibungen.352 Die Fremdemission ist die gängigste Methode des Vertriebs von Schuldverschreibungen großer Industrieunternehmen und der öffentlichen Hand.
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