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Montag, 16. Juni 2014

PTA-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.: SdK bündelt Interessen der Anleiheinhaber der MBB Clean Energy AG

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt 

München (pta007/16.06.2014/10:50) - Die MBB Clean Energy AG hat die 
Globalurkunde einer von ihr 2013 emittierten Anleihe für unwirksam erklärt. 
Aufgrund der aus Sicht der SdK unklaren Situation sollten Anleger über eine 
Kündigung der Anleihen nachdenken. 

Mit einer äußerst knapp gehaltenen Pressemitteilung vom 5. Juni 2014 hat die 
Ottobrunner MBB Clean Energy AG die Öffentlichkeit darüber unterrichtet, dass 
die Globalurkunde seiner erst im Mai 2013 begebenen Anleihe (WKN A1TM7P) 
unwirksam sei. 

Bereitszuvor war die für den 6. Mai 2014 vorgesehene Zinszahlung ausgefallen,
was man einen Tag vorher anhand einer Mitteilung mit der Überschrift "MBB Clean
Energy AG verhindert Anlegerschaden" (geschickt verpackt) vermeldete. Der Grund
für den Zinsausfall bleibt aus Sicht der SdK dubios. Laut Unternehmensangaben 
und aus Presseberichten geht aus Sicht der SdK hervor, dass vor der Zinszahlung
mit einigen Anleiheinhabern, welche keinen Anspruch auf die Zinszahlungenhaben 
sollen, Verzichtserklärungen und Verpflichtungserklärungen vereinbart worden 
seien. Diese hätten aber aus wertpapiertechnischen Gründen nicht umgesetzt 
werden können. Daher sei die Zinszahlung für die "berechtigten" Anleihegläubiger
zunächst auf ein Treuhandkonto zwischengebucht worden, um einen etwaigen Schaden 
von der Gesellschaft und den Anleihegläubigern abzuwenden. DasUnternehmen 
arbeite laut eigenen Angaben mit Hochdruck daran, dass die Zinsen zeitnah für 
die berechtigten Anleihegläubiger ausgezahlt werden können. 

Die Globalurkunde ist für die Anleiheinhaber von entscheidender Bedeutung, da 
diese die Ansprüche der Gläubiger auf Zinsen und Rückzahlung der Anleihe 
verbrieft. Da die MBB Clean Energy diese nun für unwirksam erklärt hat, stellt 
die Gesellschaft aus Sicht der SdK auch die Werthaltigkeit der Forderungen der 
Anleiheinhaber gegenüber der Gesellschaft in Frage. Da die Gesellschaft 
gleichzeitig nach Meinung der SdK die Hintergründe für dieses Vorgehen nicht 
offenlegt, und aktuell auch der Zeitpunkt zur Durchführung der ausstehenden 
Zinszahlung weiterhin offen ist, sollten Anleiheinhaber aus Sicht der SdK über 
eine außerordentliche Kündigung der Anleihe nachdenken. 

Die SdK wird für Ihre Mitglieder daher ein gemeinsames Vorgehen organisieren, um 
deren Ansprüche gebündelt und möglichst kosteneffizient durchsetzen zu lassen. 
Betroffene Mitglieder können sich unter www.sdk.org/mbb.php für das gemeinsame 
Vorgehen registrieren. 

Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089 
/ 2020846-0 gerne zur Verfügung. 

(Ende) 

Aussender: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V. 
Adresse: Hackenstraße 7b, 80331 München 
Land: Deutschland 
Ansprechpartner: Daniel Bauer 
Tel.: +49 89 2020846-0 
E-Mail: info@sdk.org 
Website: www.sdk.org 

ISIN(s): - (Aktie) 
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf, 
Hannover, Berlin 

Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1402908600448 

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