Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt
München (pta007/16.06.2014/10:50) - Die MBB Clean Energy AG hat die
Globalurkunde einer von ihr 2013 emittierten Anleihe für unwirksam erklärt.
Aufgrund der aus Sicht der SdK unklaren Situation sollten Anleger über eine
Kündigung der Anleihen nachdenken.
Mit einer äußerst knapp gehaltenen Pressemitteilung vom 5. Juni 2014 hat die
Ottobrunner MBB Clean Energy AG die Öffentlichkeit darüber unterrichtet, dass
die Globalurkunde seiner erst im Mai 2013 begebenen Anleihe (WKN A1TM7P)
unwirksam sei.
Bereitszuvor war die für den 6. Mai 2014 vorgesehene Zinszahlung ausgefallen,
was man einen Tag vorher anhand einer Mitteilung mit der Überschrift "MBB Clean
Energy AG verhindert Anlegerschaden" (geschickt verpackt) vermeldete. Der Grund
für den Zinsausfall bleibt aus Sicht der SdK dubios. Laut Unternehmensangaben
und aus Presseberichten geht aus Sicht der SdK hervor, dass vor der Zinszahlung
mit einigen Anleiheinhabern, welche keinen Anspruch auf die Zinszahlungenhaben
sollen, Verzichtserklärungen und Verpflichtungserklärungen vereinbart worden
seien. Diese hätten aber aus wertpapiertechnischen Gründen nicht umgesetzt
werden können. Daher sei die Zinszahlung für die "berechtigten" Anleihegläubiger
zunächst auf ein Treuhandkonto zwischengebucht worden, um einen etwaigen Schaden
von der Gesellschaft und den Anleihegläubigern abzuwenden. DasUnternehmen
arbeite laut eigenen Angaben mit Hochdruck daran, dass die Zinsen zeitnah für
die berechtigten Anleihegläubiger ausgezahlt werden können.
Die Globalurkunde ist für die Anleiheinhaber von entscheidender Bedeutung, da
diese die Ansprüche der Gläubiger auf Zinsen und Rückzahlung der Anleihe
verbrieft. Da die MBB Clean Energy diese nun für unwirksam erklärt hat, stellt
die Gesellschaft aus Sicht der SdK auch die Werthaltigkeit der Forderungen der
Anleiheinhaber gegenüber der Gesellschaft in Frage. Da die Gesellschaft
gleichzeitig nach Meinung der SdK die Hintergründe für dieses Vorgehen nicht
offenlegt, und aktuell auch der Zeitpunkt zur Durchführung der ausstehenden
Zinszahlung weiterhin offen ist, sollten Anleiheinhaber aus Sicht der SdK über
eine außerordentliche Kündigung der Anleihe nachdenken.
Die SdK wird für Ihre Mitglieder daher ein gemeinsames Vorgehen organisieren, um
deren Ansprüche gebündelt und möglichst kosteneffizient durchsetzen zu lassen.
Betroffene Mitglieder können sich unter www.sdk.org/mbb.php für das gemeinsame
Vorgehen registrieren.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089
/ 2020846-0 gerne zur Verfügung.
(Ende)
Aussender: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
Adresse: Hackenstraße 7b, 80331 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Daniel Bauer
Tel.: +49 89 2020846-0
E-Mail: info@sdk.org
Website: www.sdk.org
ISIN(s): - (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf,
Hannover, Berlin
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1402908600448
München (pta007/16.06.2014/10:50) - Die MBB Clean Energy AG hat die
Globalurkunde einer von ihr 2013 emittierten Anleihe für unwirksam erklärt.
Aufgrund der aus Sicht der SdK unklaren Situation sollten Anleger über eine
Kündigung der Anleihen nachdenken.
Mit einer äußerst knapp gehaltenen Pressemitteilung vom 5. Juni 2014 hat die
Ottobrunner MBB Clean Energy AG die Öffentlichkeit darüber unterrichtet, dass
die Globalurkunde seiner erst im Mai 2013 begebenen Anleihe (WKN A1TM7P)
unwirksam sei.
Bereitszuvor war die für den 6. Mai 2014 vorgesehene Zinszahlung ausgefallen,
was man einen Tag vorher anhand einer Mitteilung mit der Überschrift "MBB Clean
Energy AG verhindert Anlegerschaden" (geschickt verpackt) vermeldete. Der Grund
für den Zinsausfall bleibt aus Sicht der SdK dubios. Laut Unternehmensangaben
und aus Presseberichten geht aus Sicht der SdK hervor, dass vor der Zinszahlung
mit einigen Anleiheinhabern, welche keinen Anspruch auf die Zinszahlungenhaben
sollen, Verzichtserklärungen und Verpflichtungserklärungen vereinbart worden
seien. Diese hätten aber aus wertpapiertechnischen Gründen nicht umgesetzt
werden können. Daher sei die Zinszahlung für die "berechtigten" Anleihegläubiger
zunächst auf ein Treuhandkonto zwischengebucht worden, um einen etwaigen Schaden
von der Gesellschaft und den Anleihegläubigern abzuwenden. DasUnternehmen
arbeite laut eigenen Angaben mit Hochdruck daran, dass die Zinsen zeitnah für
die berechtigten Anleihegläubiger ausgezahlt werden können.
Die Globalurkunde ist für die Anleiheinhaber von entscheidender Bedeutung, da
diese die Ansprüche der Gläubiger auf Zinsen und Rückzahlung der Anleihe
verbrieft. Da die MBB Clean Energy diese nun für unwirksam erklärt hat, stellt
die Gesellschaft aus Sicht der SdK auch die Werthaltigkeit der Forderungen der
Anleiheinhaber gegenüber der Gesellschaft in Frage. Da die Gesellschaft
gleichzeitig nach Meinung der SdK die Hintergründe für dieses Vorgehen nicht
offenlegt, und aktuell auch der Zeitpunkt zur Durchführung der ausstehenden
Zinszahlung weiterhin offen ist, sollten Anleiheinhaber aus Sicht der SdK über
eine außerordentliche Kündigung der Anleihe nachdenken.
Die SdK wird für Ihre Mitglieder daher ein gemeinsames Vorgehen organisieren, um
deren Ansprüche gebündelt und möglichst kosteneffizient durchsetzen zu lassen.
Betroffene Mitglieder können sich unter www.sdk.org/mbb.php für das gemeinsame
Vorgehen registrieren.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter info@sdk.org oder unter 089
/ 2020846-0 gerne zur Verfügung.
(Ende)
Aussender: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e. V.
Adresse: Hackenstraße 7b, 80331 München
Land: Deutschland
Ansprechpartner: Daniel Bauer
Tel.: +49 89 2020846-0
E-Mail: info@sdk.org
Website: www.sdk.org
ISIN(s): - (Aktie)
Börsen: Freiverkehr in Frankfurt, Stuttgart, München, Hamburg, Düsseldorf,
Hannover, Berlin
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1402908600448
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