Zitat Zitat von Mond Beitrag anzeigen
Du hast bei deiner Berechnung übersehen, dass die Globalurkunde unwirksam, die Firma mithin schuldenfrei ist.
Wir haben ja nun schon so einiges bei den MBonds erlebt, aber dass der Emittent schuldenfrei ist, weil er per Pressemitteilung die Globalurkunde für ungültig erklärt, das halte ich dann doch für unmöglich. Für mich ist dieser Schritt unverändert damit erklärbar, dass jemand für Anleihen mit unterschiedlichem Zinsanspruch die gleiche WKN vergeben hat.

Interessant ist für mich, ob durch diesen Schritt und die Überweisung des korrekten Zinsanspruchs auf ein Treuhandkonto das Kündigungsrecht der Anleiheinhaber mit vollem Zinsanpruch ausgehebelt werden kann. Wenn nicht, dann erhalten diese Inhaber jetzt die vielleicht letzte Möglichkeit, die 100% zurückzuerhalten.