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Donnerstag, 19. Juni 2014

Meiner Meinung nach haftet Clearstream gegenüber dem Emittenten, jedoch nicht gegenüber den Bondholdern. ???? ich was net.....

Zitat Zitat von PeterPan Beitrag anzeigen
Es liegt jedenfalls nahe, dass die fehlende Zweitunterschrift der Grund für die Unwirksamkeit ist (juristisch spannend wird es nur, wenn der Unterzeichner alleinvertretungsberechtigt war, es einer zweiten Unterschrift vertretungsrechtlich eigentlich gar nicht bedurft hatte). Ich vermute einmal, dass Clearstream keine wirkliche Prüfungspflicht hat. Fragt sich nur, ob sie sich bei offensichtlichen Fehlern darauf berufen können.
Unterschrieben hat Eckhart Misera, CEO.

Verbraucherinformationen für den Fernabsatz zur Zeichnung von Inhaber-Teilschuldverschreibungen („Teilschuldverschreibungen“) der 6,25 % Anleihe 2013/2019 – ISIN: DE000A1TM7P0 der MBB Clean Energy A

Vertretungsberechtigte Personen
Die Gesellschaft wird satzungsgemäß durch ein Vorstandsmitglied gesetzlich vertreten. Das Vorstandsmitglied Eckhart Misera ist zum Zeitpunkt der Prospekterstellung zur Einzelvertretung berechtigt und hat die Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich
als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.


Zitat aus dem Kundenhandbuch der Clearstream Banking Frankfurt:
...
Erfolgt eine Wertpapieremission nach deutschem Recht in Form von Globalurkunden, d. h. der Verbriefung der gesamten Emission in einer Urkunde, so ist die Hinterlegung bei einer Wertpapiersammelbank gesetzlich vorgesehen.

"Gesetzlich vorgesehen" bedeutet auch immer, daß bestimmte gesetzliche Anforderungen einzuhalten sind. Dafür hat Clearstream die Urkunde unterzeichnet - ansonsten könnte ja jeder Emittent ein gebrauchtes Stück Klopapier hinterlegen.

Vermutlich ist der Passus mit der Zweitunterschrift eine Standardfloskel in der Kopiervorlage "Formblatt Globalurkunde".

Clearstream hätte den Satz mit der Zweitunterschrift streichen bzw. ungültig machen oder auf einer Zweitunterschrift bestehen müssen.

Clearstream hat hier Bockmist gebaut - meine Meinung.

Kündigung aus wichtigem Grund gegenüber dem Emittenten wg. Erklärung über Ungültigkeit Globalurkunde sollte funktionieren.
Meiner Meinung nach haftet Clearstream gegenüber dem Emittenten, jedoch nicht gegenüber den Bondholdern.
Aldy

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